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   VGH Hessen, 11.07.1985 - 3 TH 1274/85   

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https://dejure.org/1985,5628
VGH Hessen, 11.07.1985 - 3 TH 1274/85 (https://dejure.org/1985,5628)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.07.1985 - 3 TH 1274/85 (https://dejure.org/1985,5628)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Juli 1985 - 3 TH 1274/85 (https://dejure.org/1985,5628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 14 Abs 1 GG, § 19 Abs 1 RNatSchG, § 19 Abs 2 S 1 RNatSchG
    Bauverbot in Landschaftsschutzverordnung; Nutzungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 36, 154 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.07.1956 - I C 91.54
    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1985 - 3 TH 1274/85
    Im übrigen ist die Landschaftsschutzverordnung auch nicht deshalb unwirksam, weil sie nicht ausdrücklich einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung vorsieht, soweit die durch die Verordnung geschützten Belange nicht gefährdet werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 12.07.1956 - I C 91/54 - DVBl. 1956, 689 und unter Berufung darauf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.05.1971 - 2 A 82/70 - AS 12, 260, 266), wie dies später ausdrücklich in § 3 Abs. 6 LSchVO 1974 sowie § 3 Abs. 6 LSchVO 1976 geregelt worden ist.

    Der Gesetzgeber entfremdet das Eigentum damit dem Grund nach nicht seinem Zweck, den privatnützigen Interessen des Eigentümers zu dienen, sondern macht im Interesse der Allgemeinheit (Art. 14 Abs. 2 GG) Bindungen geltend die sich aus der naturgegebenen Lage des Grundstücks in der Außenbereichslandschaft ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.1956, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 12.07.1968 - OS IV 92/66
    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1985 - 3 TH 1274/85
    Mithin ist § 5 Abs. 1 LSchVO 1965, wonach die höhere Naturschutzbehörde verstehen, daß die Behörde die Genehmigung stets erteilen muß, wenn eine Schädigung der Natur, eine Beeinträchtigung des Naturgenusses oder eine Verunstaltung des Landschaftsbildes durch die Errichtung von Bauwerken nicht zu besorgen ist (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 12.07.1968 - OS IV 92/66 HessVGRspr. 1969, 3 und ähnlich für eine Landschaftsschutzverordnung gleichen Inhalts VGH Bebenhausen, Urteil vom 12.10.1956, NJW 1957, 275).
  • VGH Hessen, 06.08.1982 - IV TH 28/82
    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1985 - 3 TH 1274/85
    Dies gilt auch noch nach längerem Zeitablauf seit Errichtung des ungenehmigten, aber genehmigungsbedürftigen Bauwerks (vgl. Hess. VGH, B. vom 06.08.1982 - IV TH 28/82 - ESVGH 32, S. 259).
  • VGH Hessen, 08.05.1985 - 3 OE 63/83
    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1985 - 3 TH 1274/85
    Eine Naturschädigung liegt dann vor, wenn in die natürliche Pflanzenwelt oder andere natürliche Verhältnisse nachteilig eingegriffen wird, insbesondere, wenn dadurch der freien Natur eine Teilfläche entzogen und einer nicht durch die Eigenart der Landschaft vorgegebenen Nutzung zugeführt wird (vgl. Hess. VGH Urteil vom 08.05.1985 - 3 OE 63/83 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.1971 - 2 A 82/70
    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1985 - 3 TH 1274/85
    Im übrigen ist die Landschaftsschutzverordnung auch nicht deshalb unwirksam, weil sie nicht ausdrücklich einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung vorsieht, soweit die durch die Verordnung geschützten Belange nicht gefährdet werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 12.07.1956 - I C 91/54 - DVBl. 1956, 689 und unter Berufung darauf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.05.1971 - 2 A 82/70 - AS 12, 260, 266), wie dies später ausdrücklich in § 3 Abs. 6 LSchVO 1974 sowie § 3 Abs. 6 LSchVO 1976 geregelt worden ist.
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